Fallbericht: adidas gibt pauschale Verkaufsverbote über Online-Marktplätze auf
19.08.2014
Fallbericht vom 19.08.2014
Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die adidas AG (adidas) wegen der Ausgestaltung ihrer Internet-Vertriebsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze geführt, welches am 27. Juni 2014 eingestellt werden konnte, nachdem adidas seine Vertriebsbedingungen kartellrechtskonform geändert hatte.