Fallbericht: Bestpreisklausel des Hotelportals Booking ist ebenfalls kartellrechtswidrig
22.03.2016
Fallbericht vom 9. März 2016
Nachdem das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 20. Dezember 2013 HRS die Anwendung von Bestpreisklauseln bereits untersagt hatte, hat das Bundeskartellamt am 22. Dezember 2015 auch die Durchführung der Bestpreisklauseln von Booking untersagt und dem Unternehmen aufgegeben, die Klauseln bis zum 31. Januar 2016 aus ihren Verträgen und ihren AGB zu entfernen, soweit sie Hotels und andere Unterkünfte in Deutschland betreffen. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes verstößt Booking durch die in ihren AGB und in Individualverträgen vorgesehenen Bestpreisklauseln (zuletzt in Form „enger“ Bestpreisklauseln) – ebenso wie HRS mit ihren zwischenzeitlich untersagten weit gefassten Bestpreisklauseln – gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Art. 101 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).