Missbrauchsverfahren gegen Elektrizitätswerk Wesertal (Fortum) eingestellt
28.03.2002
Das Bundeskartellamt hat das Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts überhöhter Netznutzungsentgelte gegen die Elektrizitätswerk Wesertal GmbH, Hameln (100 % Tochtergesellschaft von Fortum Energie GmbH) eingestellt, nachdem das Unternehmen eine weitreichende Absenkung der Netznutzungsentgelte zum 1. Mai 2002 zugesagt hat.
Ende Januar 2002 wurden gegen zehn Stromnetzbetreiber, u.a. gegen die Elektrizitätswerk Wesertal GmbH, Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte eingeleitet. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf den Bereich der leistungsgemessenen Kunden in der Nieder- und Mittelspannung. Kartellamtspräsident Ulf Böge äußerte sich darüber zufrieden, dass die Elektrizitätswerk Wesertal GmbH ihre Entgelte im Laufe des Verfahrens um bis zu 20 % abgesenkt haben. Damit sei der Verdacht missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte bei einem hier zugrunde gelegten nationalen Vergleich ausgeräumt. Sollte sich zukünftig der Verdacht ergeben, dass das deutsche Preisniveau insgesamt überhöht ist, wäre eine erneute Bewertung erforderlich. Die Ermittlungen des Amtes hätten ergeben, dass die Netznutzungsentgelte der Elektrizitätswerk Wesertal GmbH für nicht leistungsgemessene Kunden in der Niederspannung (Haushalts- und Kleingewerbekunden) - gemessen an den Netznutzungsentgelten der Vergleichsunternehmen RWE und EnBW - nicht missbräuchlich überhöht seien.
Die Verfahren gegen die übrigen Netzbetreiber laufen nach Angaben des Kartellamtspräsidenten weiter. In vier Fällen wären die Ermittlungen dadurch erschwert worden, dass die Netzbetreiber sich weigerten, angeforderte Kalkulationsgrundlagen vorzulegen und insoweit gegen die Auskunftsbeschlüsse des Amtes Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hätten. Nach Böge belegt diese Taktik anschaulich, wie wichtig es ist, den Sofortvollzug von Verfügungen der Kartellbehörden als gesetzlichen Regelfall zu verankern, um Missbräuchen im Bereich der leitungsgebundenen Energie rasch und wirksam begegnen zu können. Die Einführung dieses Instruments sei dringend geboten, damit die von Newcomern ausgehenden Wettbewerbsimpulse umgehend im Markt wirken können.