Bundeskartellamt erlässt Missbrauchsverfügung gegen Entega
Rückerstattung von ca. 5 Mio. Euro an Heizstromkunden angeordnet

20.03.2012

Das Bundeskartellamt hat den Darmstädter Energieversorger Entega zu einer Rückerstattung von insgesamt rund 5 Mio. Euro an seine Heizstromkunden verpflichtet. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass das Unternehmen in den Jahren 2007 bis 2009 von Haushalts- und Kleingewerbekunden missbräuchlich überhöhte Preise verlangt hat. Rund 23.000 Heizstromkunden können nun eine Rückerstattung von durchschnittlich 215,- Euro zzgl. Zinsen und Mehrwertsteuer erwarten. Der genaue Betrag ist vom individuellen Verbrauch abhängig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wettbewerb ist nach wie vor der beste Garant für faire Preise. Im Heizstrombereich mit seinen monopolistischen Strukturen steckt der Wettbewerb aber noch in den Kinderschuhen. Die Kunden sind auf ihren Versorger angewiesen, und es bestehen so gut wie keine Wechselmöglichkeiten. Wir werden daher bei missbräuchlich überhöhten Preisen im Bereich Heizstrom – ebenso wie bei Fernwärme und Wasser – weiter zugunsten der Verbraucher tätig werden.“

Im Herbst 2009 hatte das Bundeskartellamt bundesweit Untersuchungen bei 25 Heizstromversorgern eingeleitet. In der Folge hatten sich bereits im Jahre 2010 preisauffällige Unternehmen im Rahmen von Zusagen gegenüber dem Bundeskartellamt zu Rückerstattungen in einer Gesamthöhe von rund 27,2 Mio. Euro, Preissenkungen und marktöffnenden Maßnahmen verpflichtet (vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 29.09.2010 mit ausführlichem Markt-/Verfahrensbericht als Anlage).

Auch im Vergleich zu diesen Unternehmen war Entega der teuerste Heizstromversorger. Nachdem mit dem Unternehmen keine Einigung erzielt werden konnte, hat das Bundeskartellamt einen eingehenden Vergleich der Erlöse Entegas mit denen anderer Versorger vorgenommen und ermittelt, ob sich die vergleichsweise hohen Preise sachlich rechtfertigen lassen. Dabei hat das Bundeskartellamt zu Gunsten Entegas erhöhte Kosten bei der Strombeschaffung berücksichtigt. Diese sind durch Heizstrom-Lastprofile bedingt, die der Netzbetreiber im Entega-Versorgungsgebiet vorgibt. Diese Lastprofile regeln, dass teilweise auch tagsüber in nennenswertem Umfang Strom an Heizstromabnehmer geliefert werden muss, was den Stromeinkauf verteuert. Auch diese - gerechtfertigten - Mehrkosten konnten jedoch nur ein Teil der preislichen Überhöhungen erklären. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt issues ruling on abusive practices against Entega
    Entega ordered to reimburse its electric heating customers with approx. € 5 million