Bundeskartellamt verhindert Monopol bei Viskosefasern zur Herstellung von Tampons
23.11.2012
Das Bundeskartellamt hat der Lenzing AG, Österreich, den beabsichtigten Erwerb von 90% der Anteile der Kelheim Hygiene Fibres GmbH, Kelheim, untersagt. Die Kelheim Hygiene Fibres stellt Viskosefasern zur Herstellung von Tampons her und ist weltweit der wichtigste Anbieter dieses Produktes. Lenzing ist der einzige Wettbewerber.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die beiden Zusammenschlussbeteiligten sind weltweit die einzigen Hersteller dieser speziellen Viskosefasern. Durch eine Übernahme wäre auf dem Markt ein Monopol entstanden. Der Wettbewerb wäre damit nicht nur in Deutschland sondern weltweit zum Erliegen gekommen.“
Spezielle Fasern aus Viskose sind der Haupteinsatzstoff in der Herstellung von Tampons. Nachfrager sind die großen Markenartikelhersteller und die Handelsmarkenhersteller von Tampons. Eine Umstellung der Produktion von der Herstellung herkömmlicher Viskosefasern auf die Herstellung der speziellen Viskose für die Tamponherstellung ist wirtschaftlich nicht lohnend. Dafür wären hohe Investitionen zu tätigen, die sich auf dem relativ kleinen Markt nur schwer amortisieren könnten. Markteintritte anderer Unternehmen sind deshalb auch nicht zu erwarten. Baumwollfasern sind ebenfalls kein in der Branche anerkannter Ersatz. Selbst unter Berücksichtigung der Hersteller von geeigneten Baumwollfasern würden Lenzing und Kelheim Hygiene Fibres den Markt gemeinsam beherrschen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.