Bundeskartellamt bestätigt Durchsuchung von neun Unternehmen im Bereich Erzeugung und Vertrieb von Kartoffeln

Das Bundeskartellamt bestätigt, dass es am 7. Mai 2013 eine Durchsuchung im Bereich der Erzeugung und des Vertriebs von Kartoffeln durchgeführt hat. Die Behörde ist dabei dem Verdacht nachgegangen, dass die durchsuchten Unternehmen wettbewerbsbeschränkende Preisabsprachen getroffen haben.

Hauptabnehmer sind Unternehmen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels.

Die Durchsuchung erfolgte zeitgleich an insgesamt neun Unternehmensstandorten. Ferner wurde die Wohnung einer verdächtigen Person überprüft. Zudem wurden gegen weitere fünf Unternehmen schriftlich Bußgeldverfahren eingeleitet.

An der Durchsuchungsaktion waren insgesamt 30 Mitarbeiter des Bundeskartellamtes beteiligt, die von Kräften der örtlichen Kriminalpolizei unterstützt wurden.

Eine Durchsuchung des Bundeskartellamtes erfolgt regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. Die Durchführung einer Durchsuchung dient der Aufklärung des Sachverhalts und bedeutet ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht haben.

Aufgrund des noch laufenden Verfahrens können über diese Pressemitteilung hinaus keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

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