Hilfe zu Abfrage und Anmeldung

Anmeldung am Web-Portal des Wettbewerbsregisters

Wenn Sie sich als Nutzer eines registrierten Auftraggebers im Web-Portal des Wettbewerbsregisters nicht anmelden können, führen Sie bitte die nachfolgenden Prüfschritte durch:

1. Freischaltung als Nutzer prüfen

Für registrierte Auftraggeber können nur Bedienstete die Abfrage durchführen, die im Identitätsmanagementsystem SAFE als Nutzer registriert und von einem Identitätsadministrator der registrierten Organisation freigeschaltet wurden. Die Einzelheiten sind dem Nutzerleitfaden zu entnehmen.

Identitätsadministratoren, die Abfragen vornehmen möchten, müssen vor der Anmeldung am Web-Portal die entsprechende Rolle zur Abfrage in ihrer SAFE-Identität selbst freischalten. Informationen zur Selbstfreischaltung als Nutzer finden Sie in Abschnitt 3 des Leitfadens für Identitätsadministratoren.

Um den Status der Freischaltung Ihrer SAFE-Identität zu prüfen, melden Sie sich am SAFE-Registrierungsclient (https://safe.safe-justiz.de/safe-registration-client/) an und prüfen im Reiter „Rollen“, ob der Status des entsprechenden Rollenwerts bestätigt ist (Hinweis: Am Ende der Seite wird Ihnen die Übersicht Ihrer Rollen angezeigt.). Die erfolgreiche Bestätigung erkennen Sie im Bereich „Status“ am grünen Haken:

Schmuckbild
_

ACHTUNG: Falls in Ihrer SAFE-Identität bereits ein Softwarezertifikat eingebunden ist, müssen Sie dieses Zertifikat für die Anmeldung am SAFE-Registrierungsclient verwenden. Eine Anmeldung mit Benutzername und Kennwort ist nicht mehr möglich. Sollte Ihnen die Anmeldemaske mit Benutzername und Kennwort trotz des hinterlegten Softwarezertifikats angezeigt werden, prüfen Sie, ob das Zertifikat (d.h. die .p12-Datei) im Zertifikatsspeicher Ihres Browsers importiert ist (siehe Prüfschritt 2).

2. Zertifikat prüfen

Die Anmeldung am Web-Portal des Wettbewerbsregisters ist nur über ein geeignetes und gültiges Softwarezertifikat möglich. Die Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist nicht möglich. Sie können ein geeignetes Zertifikat nach der Freischaltung Ihrer SAFE-Identität kostenlos über die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beziehen. Informationen zur Erstellung und Einbindung des Zertifikats finden Sie in Abschnitt 3 des Nutzerleitfadens.

Wenn Sie bereits ein taugliches Softwarezertifikat in Ihre SAFE-Identität hinterlegt haben, prüfen Sie, ob das Zertifikat (d.h. die .p12-Datei) im Zertifikatsspeicher Ihres Browsers eingebunden und gültig ist. Durch ein Systemupdate, Update Ihres Browsers oder Rechnertausch etc. kann es vorkommen, dass die Zertifikatsdatei nicht mehr in Ihrem Browser eingebunden ist. Falls die Zertifikatsdatei nicht mehr eingebunden ist, hinterlegen Sie die .p12-Datei erneut. Wie Sie hinterlegte Zertifikate in Ihrem Browser prüfen und einbinden können, finden Sie in Abschnitt 3.2 des Nutzerleitfadens.

ACHTUNG: Falls Sie die Zertifikatsdatei (d.h. die .p12-Datei) nicht mehr besitzen oder Ihnen die PIN zur Zertifikatsdatei nicht mehr bekannt ist oder das Zertifikat abgelaufen ist, wenden Sie sich an einen Identitätsadministrator Ihrer Organisation. Der Identitätsadministrator kann das in Ihrer SAFE-Identität hinterlegte Zertifikat (d.h. die .cer-Datei) löschen. Danach können Sie, wie in Abschnitt 3 des Nutzerleitfadens beschrieben, ein neues Softwarezertifikat herunterladen. 

3. Systemeinstellungen und Neustart des Browsers

Sollte Ihnen nach Prüfung der Schritte 1 und 2 eine Anmeldung weiterhin nicht möglich sein, verfahren Sie wie nachfolgend beschrieben (vgl. grauer Hinweiskasten in Abschnitt 3.2. im zweiten Schritt des Nutzerleitfadens):

  1. Löschen Sie den Cache Ihres Browsers vollständig und schließen Sie den Browser.
  2. Starten Sie den Browser erneut.

Sollte die Anmeldung danach nicht erfolgreich sein, prüfen Sie, ob Ihre IT-Sicherheitseinstellungen die Zertifikatsanmeldung blockieren. Bei Fragen zu den Systemeinstellungen wenden Sie sich an die zuständige IT-Stelle Ihrer Organisation.

Abfrage des Wettbewerbsregisters

Nach der Anmeldung am Web-Portal des Wettbewerbsregisters sind Angaben über das zugrundeliegende Vergabeverfahren und über das Unternehmen, das für den Zuschlag vorgesehen ist, in die Felder einer Eingabemaske einzutragen.

Einzelheiten zur Abfrage sowie ausführliche Informationen zum Ausfüllen der Abfragemaske und dem Abruf des Abfrageergebnisses können dem Abfrageleitfaden entnommen werden.

Seit dem 22. August 2024 werden die Abfrageergebnisdokumente des Wettbewerbsregisters mit einem elektronischen Siegel versehen. Für die Durchführung von Abfragen ergeben sich daraus keine Änderungen. Die Abfrageergebnisdokumente können wie zuvor heruntergeladen werden.

Das elektronische Siegel dient dazu, den Ursprung und die Unversehrtheit des Abfrageergebnisdokuments prüfen zu können. Eine erfolgreiche Siegelprüfung belegt, dass das Dokument in der vorliegenden Form vom Bundeskartellamt als Registerbehörde erstellt worden ist. Die Siegelprüfung erfolgt je nach Konfiguration beim Öffnen des Abfrageergebnisdokuments automatisch. Für eine erfolgreiche Prüfung muss das Programm eine Verbindung mit dem Internet herstellen. Wenn über dem geöffneten Dokument eine Meldung erscheint, die auf Probleme mit Unterschriften hinweist, kann der Grund hierfür eine fehlende Internetverbindung des Programms sein, mit dem das Abfrageergebnisdokument geöffnet wird. Sollte die Meldung trotz einer aktiven Internetverbindung erscheinen, kann der Grund hierfür über eine Schaltfläche in der Hinweismeldung ermittelt werden.

Rechtsgrundlagen & Materialien für das Wettbewerbsregister

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen sowie weitere Materialien (Formulare, Leitfäden usw.) zum Download.