Digitalwirtschaft im Fokus 

Binärcode

Vorreiter in Europa mit zahlreichen erfolgreichen Digital-Verfahren

2024 BGH entscheidet erstmals zur marktübergreifenden Bedeutung (§ 19a GWB)

Im April 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die erste und damit umso bedeutendere Entscheidung zur Aufsicht über große Digitalkonzerne nach § 19a GWB getroffen. In der Entscheidung wurde Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bestätigt.

2023 Bessere Kontrollmöglichkeiten über Daten bei Google

Auf ein Verfahren des Bundeskartellamtes hin räumt Alphabet Inc., der Mutterkonzern von Google, Nutzerinnen und Nutzern bessere Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten durch Google ein.

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Abschluss Sektoruntersuchung „zur nicht-suchgebundenen Online-Werbung“

Hand bedient Display eines Mobiltelefons

Das Bundeskartellamt veröffentlicht den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung „zur nicht-suchgebundenen Online-Werbung“.

Was in den frühen neunziger Jahren mit einem einfachen Werbebanner begann, ist heute allein in Deutschland 10–11 Milliarden Euro wert. Gemeint ist der Umsatz mit Online-Werbung. Es ist nicht zuletzt diese Werbung, die eine Vielzahl von Medienangeboten und Dienstleistungen jenseits der Angebote der großen Digitalkonzerne mitfinanziert. Dabei ist Online-Werbung kein einheitliches Produkt: Man unterscheidet Werbung, bei der Anzeigen bezogen auf Suchbegriffe ausgespielt werden (suchgebundene Online-Werbung) und sonstige Werbeflächen, wie Werbebanner aller Art und Video-Werbung (nicht suchgebunden).

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2022 Verbesserungen für Verlage bei Google News Showcase

Abschluss des Verfahrens auf Basis des § 19a GWB gegen Google/Alphabet im Zusammenhang mit dem Online-Nachrichten-Angebot „Google News Showcase“, nachdem Google eine Reihe wichtiger Anpassungen zum Vorteil der Verlage vorgenommen hat.

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VR-Brillen auch ohne Facebook-Konto

In einem Verfahren des Bundeskartellamtes zur Kopplung von Facebook mit VR-Brillen reagiert Meta auf Bedenken des Bundeskartellamtes: Wer die Brille Quest 2 von Meta Quest (früher Oculus) nutzen möchte, benötigt dafür kein Facebook-Konto mehr.

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2021 10. GWB-Novelle tritt in Kraft: Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung

Weiße Paragraphen-Icons vor einer Hand.

10. GWB-Novelle tritt in Kraft: Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung

Die 10. GWB-Novelle tritt Anfang 2021 in Kraft und erweitert die Missbrauchsaufsicht um den neuen § 19a GWB. In einem zweistufigen Verfahren kann das Bundeskartellamt großen Digitalkonzernen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbswidrige Praktiken untersagen. Auch Vorschriften im Bereich der klassischen Missbrauchsaufsicht werden stärker auf die Digitalwirtschaft zugeschnitten.

In den Folgejahren werden auf dieser Basis zahlreiche Verfahren eingeleitet, und zwar gegen Google/Alphabet, Meta/Facebook, Amazon, Apple und Microsoft. Bereits Ende 2021 wird die marktübergreifende Bedeutung bei Google/Alphabet rechtskräftig festgestellt. Es folgen Festellungen bei Meta/Facebook, Amazon und Apple (in den Fällen von Amazon und Apple anhängig vor Gericht). Die Prüfung bei Microsoft läuft.

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2020 Online-Dating-Plattformen

Das Bundeskartellamt gibt eine Fusion bei Online-Dating-Plattformen frei: Parship und Elite Partner dürfen Lovoo übernehmen.

2019 .

Geöffnete Hand, die eine kreisrunde Form aus digitalen Einkaufsicons stützt.

Amazon: Weltweite Verbesserungen für Marketplace-Händler

Aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes ändert Amazon seine Geschäftsbedingungen für Händler auf den Amazon-Online-Marktplätzen. Dies führt schließlich zu weltweiten Verbesserungen bei Themen wie der Haftung, Sperrungen von Accounts oder dem Gerichtsstand.

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Gestapelte blaue Buttons mit Like-Symbol.

Facebook wird die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen untersagt

Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, Nutzerdaten ohne eine freiwillige Einwilligung zusammenzuführen. Der Fall hat weltweit Beachtung gefunden. In zahlreichen Verfahren haben sich die Gerichte mit dem Fall befasst. 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Bundeskartellamt im Rahmen von kartellrechtlichen Abwägungsentscheidungen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigen darf. Unter Beachtung der Ausführungen des EuGHs kann nun das vor dem OLG Düsseldorf anhängige Gerichtsverfahren in Sachen Facebook fortgesetzt werden.

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2017 Untersagung des Zusammenschlusses „CTS Eventim und Four Artists“

Die erste Untersagung in einem reinen „Plattform-Fall“. Betroffen ist die Ticketsystem-Plattform von CTS, die den Vertrieb von Veranstaltungstickets über Vorverkaufsstellen, aber vor allem auch online ermöglicht.

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Untersagung der Exklusivvereinbarungen von CTS Eventim

Die Untersagung betrifft die Verwendung von sogenannten Exklusivvereinbarungen, die das Ticketing-Unternehmen mit Veranstaltern aus dem Bereich „Live Entertainment“ sowie mit Vorverkaufsstellen geschlossen hat.

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9. GWB-Novelle tritt in Kraft

Hände halten aufgeschlagenes Buch, aus dem ein Paragraphenzeichen tritt

9. GWB-Novelle tritt in Kraft

Die 9. GWB-Novelle passt das Wettbewerbsrecht an die digitale Wirtschaft an, etwa mit Blick auf sog. mehrseitige Märkte bzw. Plattformen, Netzwerkeffekte, Zugang zu Daten oder unentgeltliche Dienste. Das Amt erhält zudem Kompetenzen im Verbraucherschutz und kann verbraucherrechtliche Sekturuntersuchungen insb. mit Blick auf Geschäftsmodelle und Dienste durchführen, die den digitalen Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. In den Folgejahren werden Untersuchungen u.a. zu Vergleichsportalen, Smart-TVs, Nutzerbewertungen im Internet und Messenger- und Video-Diensten durchgeführt.

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2015 Untersagung der „engen“ Bestpreisklausel bei Booking.com

Zunächst hatte das Amt eine sog. „weite“ Bestpreisklausel bei Booking.com aufgegriffen, wonach Hotels nirgendwo günstigere Preise setzen durften als bei Booking. Nachdem Booking die Klausel modifiziert hatte, untersagte das Amt auch die enge Form der Klausel, durch die die Hotels auf der eigenen Webseite keine günstigeren Preise anbieten durften. Später hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die Position des Amtes bestätigt.

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Einrichtung des Think Tanks Internet

Hand zeichnet Grafik in die Luft.

Einrichtung des Think Tanks Internet

Gründung einer internen Projektgruppe, die eng mit der Fallarbeit verzahnt ist, um wettbewerbsrechtliche Konzeptionen zur Internetökonomie und zu Plattformmärkten zu entwickeln. U.a. wird ein Papier zu „Marktmacht und Plattformen“ veröffentlicht.

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2013 Untersagung der Bestpreisklausel bei HRS

Das Bundeskartellamt untersagt HRS die Verwendung einer Bestpreisklausel. Später wird diese Untersagung vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt.

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Amazon gibt Preisparität auf

Auf ein Verfahren des Bundeskartellamtes hin gibt Amazon Preisvorgaben an Händler auf. Händler mussten Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten.

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2012 Verfahren gegen vertikale Beschränkungen des Internetvertriebs

Verfahren gegen Markenhersteller wie Sennheiser oder adidas wegen Beschränkungen des Internetvertriebs

Einzelne Verfahren richten sich gegen Vorgaben an Händler, z.B. keine Online-Marktplätze zu nutzen, andere, wie gegen Bosch, LEGO oder GARDENA, gegen Rabattsysteme, die den Onlinehandel erschweren. Im Fall Asics ging das Amt gegen ein pauschales Verbot für Händler vor, Preissuchmaschinen im Vertrieb zu nutzen. Später wurde die Entscheidung vom Bundesgerichtshof bestätigt.

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2010 .

Hotel-Schild

Verfahren gegen Bestpreisklauseln auf Online-Portalen

In mehreren Fällen greift das Amt in den Folgejahren sog. Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungsportalen wie HRS oder Booking, bei Amazon und Vergleichsportalen auf. Die Klauseln verhindern, dass Händler oder Hotels außerhalb der Plattform günstigere Preise setzen und beschränken damit den Wettbewerb.

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Viele digitale Märkte weisen Konzentrationstendenzen auf und sind von wenigen großen Anbietern geprägt. Aus diesem Grund achtet das Bundeskartellamt sehr genau darauf, dass Wettbewerber Chancen und Verbraucherinnen und Verbraucher eine Auswahl haben. Damit können sie von der möglichen Dynamik der Märkte profitieren. Mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat das Bundeskartellamt Anfang 2021 neue Eingriffsbefugnisse bei Wettbewerbsgefährdungen durch große Digitalkonzerne erhalten. Auch die klassische Missbrauchsaufsicht wurde modernisiert. Damit kann das Bundeskartellamt das Verhalten großer Internetkonzerne und die Rolle digitaler Geschäftsmodelle noch besser erfassen.

Mehr zu den Verfahren gegen große Internetkonzerne finden Sie hier.

Mehr zu den neuen Regeln für die Digitalwirtschaft finden Sie hier.

Bereits in den Jahren vor der Modernisierung der Missbrauchsaufsicht war das Bundeskartellamt sehr aktiv im Bereich der Digitalwirtschaft und hat viele richtungsweisende Verfahren geführt. Dazu zählt beispielsweise das Missbrauchsverfahren gegen Facebook, mit dem die Behörde Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen untersagt hatte. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Verfahren wurden wegen sogenannter Bestpreisklauseln u.a. schon 2013 gegen Amazon (mehr Informationen finden Sie hier) und im Anschluss gegen Hotelbuchungsportale (mehr Informationen finden Sie hier) geführt. Daneben ist die Behörde gegen Beschränkungen des Online-Vertriebs vorgegangen und hat Fusionen verschiedener Internet-Plattformen geprüft, z.B. im Bereich Immobilien- oder Dating-Plattformen. Auch Kooperationen sowie die Ausgestaltung von digitalen B2B-Plattformen (etwa im Agrarbereich, bei Stahl oder Zement) wurden bereits untersucht.

Hier finden Sie weitere digitale Verfahren.

Sektoruntersuchungen

Auch in der Digitalwirtschaft nutzt das Bundeskartellamt das Instrument der Sektoruntersuchung, um sich ein genaues Bild über die Wettbewerbssituation in einem bestimmten Wirtschaftsbereich zu machen. Sektoruntersuchungen können eingeleitet werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Wettbewerb in diesen Bereichen eingeschränkt oder verfälscht ist. Mehr Informationen zu Sektoruntersuchungen finden Sie hier.

2023 hat das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung im Bereich der nicht-suchgebundenen Online-Werbung abgeschlossen. Mehr Informationen zu dieser Sektoruntersuchung finden Sie hier.

Neben den Sektoruntersuchungen im klassischen Kartellrecht kann das Bundeskartellamt zudem bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie bspw. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), verbraucherrechtliche Sektoruntersuchungen durchführen. Mehrere Untersuchungen zu Sachverhalten, die den digitalen Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen, wurden bereits abgeschlossen oder laufen.

Mehr Informationen zum Thema Verbraucherschutz – „Wettbewerbsschutz und Digitales“ (Sektoruntersuchungen) finden Sie hier.

Grundsatzarbeit: Digitalwirtschaft

Das Bundeskartellamt führt nicht nur Verfahren im Bereich der Internetwirtschaft, auch die Grundsatzarbeit der Behörde ist wichtig, um Antworten auf die vielen neuen rechtlichen und ökonomischen Fragen zu finden. Bereits 2015 wurde ein Think Tank Internet eingerichtet. Seit 2019 arbeitet ein eigenes Referat „Digitale Wirtschaft“ an konzeptionellen Projekten und unterstützt die Beschlussabteilungen bei ihren Verfahren im digitalen Bereich.

Zu den vom Bundeskartellamt gelegten Grundsteinen zählen z.B. das 2016 veröffentlichte Arbeitspapier „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ und die gemeinsam mit der französischen Autorité de la concurrence erarbeiteten Studien zu „Wettbewerb und Daten“ und zu „Algorithmen und Wettbewerb“. Daneben veröffentlicht das Bundeskartellamt regelmäßig Beiträge in der 2017 initiierten Schriftenreihe „Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft“. Die einzelnen Dokumente finden Sie weiter unten.

Eine besondere Bedeutung kommt in der digitalen Grundsatzarbeit auch dem nationalen und internationalen Austausch mit anderen Akteuren aus Wissenschaft und Praxis zu. Neben der internationalen Zusammenarbeit kooperiert das Bundeskartellamt auch mit anderen Behörden insbesondere an der Schnittstelle zwischen Wettbewerb, Datenschutz und Verbraucherschutz sowie mit Bezug zu Digitalisierungsfragen: so mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und im „Digital Cluster Bonn“ neben BSI und Bundeskartellamt auch mit der Bundesnetzagentur (BNetzA), dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Bundesamt für Justiz (BfJ). Mehr Informationen dazu finden Sie in folgender Pressemitteilung.

Publikationen zu unserer Arbeit in der Digitalwirtschaft im Überblick

DMA: Perspektiven des (inter-) nationalen Wettbewerbsrechts

Ausschnitt einer Lupe.

Fusionskontrolle im digitalen Zeitalter

Zwei leuchtende, fast ineinandergreifende Puzzleteile vor schwarzem Hintergrund

Schriftenreihe Wettbewerb und Verbraucherschutz in der Digitalwirtschaft

Titel des Beitrags Big Data und Wettbewerb

Marktmacht von Plattformen und Netzwerken

Digitale Märkte

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Verfahren gegen Digitalkonzerne

Das Bundeskartellamt hat schon zahlreiche Verfahren im Digitalbereich geführt. Dazu zählt beispielsweise das Missbrauchsverfahren gegen Facebook. Weitere Verfahren wurden u.a. gegen Amazon und gegen Hotelbuchungsportale geführt. Daneben ist die Behörde gegen Beschränkungen des Online-Vertriebs vorgegangen und hat Fusionen verschiedener Internet-Plattformen geprüft.

Hand bedient Laptop. Darüber ist eine Struktur aus digitalen Icons abgebildet.
Quelle:AdobeStock/Have a nice day

Regeln für die Digitalwirtschaft

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hält mit der Digitalisierung Schritt. Wichtige Anpassungen, etwa in Bezug auf Plattformen und Netzwerke, wurden 2017 vorgenommen. 2021 wurde die Missbrauchsaufsicht grundlegend erweitert und modernisiert. In Europa gibt es mit dem Digital Markets Act (DMA) eine Regulierung für Dienste sogenannter Torwächter (Gatekeeper).

Weiße Paragraphen-Icons vor einer Hand.
Quelle:AdobeStock/ Vegafox

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