Öffentliche Zustellungen

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Die Zustellung eines Schriftstücks kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür unter anderem die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz gegeben sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Eine öffentliche Zustellung an juristische Personen kann außerdem erfolgen, wenn diese zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind und eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist.

Das Bundeskartellamt veröffentlicht seine Benachrichtigungen über öffentliche Zustellungen auf dieser Internetseite.

Aktuelle Zustellungen

EmpfängerVeröffentlicht amAblaufdatumBenachrichtigung
Engisch Holding & Gebäudereinigung GmbH14.11.202428.11.2024Download
TBA Transport Deutschland GmbH14.11.202428.11.2024Download
K & B Fabrik GmbH14.11.202428.11.2024Download
Üsküdar Gastro GmbH21.11.202405.12.2024Download
BDC Express Logistik GmbH21.11.202405.12.2024Download
Ostwald GmbH21.11.202405.12.2024Download
BMB International Personalvermittlungs GmbH26.11.202410.12.2024Download
MS Reifenhandel & Kfz-Betrieb GmbH26.11.202410.12.2024Download
X-Berg Food-Company GmbH26.11.202410.12.2024Download