Hinweis zur Verwendung von Cookies
Das Bundeskartellamt speichert keine personenbezogenen Daten der Webseitenbesucher. Weitere Details in unserer Datenschutz
Die Verfolgung und Ahndung illegaler Kartelle ist eine zentrale Aufgabe des Bundeskartellamtes.
Was ist ein Kartell und wie kann das Bundeskartellamt illegale und geheime Absprachen aufdecken? Welche Strafen drohen den Tätern und wie können vielleicht auch Sie uns bei der Kartellverfolgung unterstützen?
Kartelle sind Vereinbarungen von Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, also beispielsweise Absprachen über Preise, Mengen, Gebiete oder Kunden.
Für die Kundinnen und Kunden führen Kartelle in der Regel zu höheren Preisen, schlechterer Qualität und ausbleibender Innovation.
Das Bundeskartellamt kann gegen die beteiligten Unternehmen und verantwortliche Personen hohe Bußgelder verhängen.
Besonders schwerwiegend sind Absprachen über Preise, Mengen, Gebiete oder Kundengruppen. Sie führen regelmäßig zu besonders großen Schäden. Man spricht in diesen Fällen von Hardcore-Kartellen.
Ein Bußgeld kann bis zu 10 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens betragen. Verantwortlichen Personen drohen Geldbußen von bis zu einer Million Euro.
Insgesamt rund 646 Millionen Euro Bußgeld verhängte das Bundeskartellamt im Jahr 2019 gegen drei Stahlhersteller wegen Preisabsprachen bei sog. Quartoblechen.
Wenn Unternehmen derselben Marktstufe, die eigentlich zueinander im Wettbewerb stehen, Absprachen treffen.
Absprachen zwischen Akteuren verschiedener Marktstufen können ebenfalls verboten sein. Z.B. eine Vereinbarung zwischen einem Hersteller und einem Händler über einen Endverkaufspreis.
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen erlangt? Dann kontaktieren Sie die externe Meldestelle des Bundeskartellamtes.
Als Kartellbeteiligte bietet Ihnen darüber hinaus das Kronzeugenprogramm des Bundeskartellamtes die Chance, straffrei aus dem Kartell herauszukommen, wenn Sie uns helfen, das Kartell aufzudecken. Für eine vertrauliche Kontaktaufnahme – gegebenenfalls vorab anonym über einen Rechtsanwalt – und Fragen im Hinblick auf das Kronzeugenprogramm steht die Leiterin der Sonderkommission Kartellbekämpfung, Dr. Katrin Roesen, zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Weiterführende Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern nehmen wir über unser Bürgertelefon gerne entgegen:
Bürgertelefon
Telefon: +49 228 9499-555
Montag bis Freitag: 9:30–12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich: 13:00–16:00 Uhr
E-Mail schreiben
Beteiligten an einem Kartell, die durch ihre Kooperation dazu beitragen, ein Kartell aufzudecken, kann das Bundeskartellamt eine drohende Geldbuße erlassen oder erheblich reduzieren. Das Kronzeugenprogramm ist gesetzlich geregelt (§ 81h bis 81n GWB). Dabei gilt: Je frühzeitiger eine Kooperation erfolgt, desto wertvoller ist sie in der Regel und desto stärker kann sie honoriert werden.
Auch zivilrechtlich ist der Kronzeuge, dem der vollständige Erlass der Geldbuße gewährt wurde, gegenüber Schadensersatzklägern nach § 33e GWB gesetzlich privilegiert.
Anträge auf Kronzeugenbehandlung, Marker zur Rangwahrung und Kurzanträge können beim Bundeskartellamt eingereicht werden. Für eine vertrauliche Kontaktaufnahme – gegebenenfalls vorab anonym über einen Rechtsanwalt – und Fragen im Hinblick auf das Kronzeugenprogramm steht die Leiterin der Sonderkommission Kartellbekämpfung zur Verfügung. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier.