Untersuchung zu Smart-TVs

Jemand hält eine Fernbedienung in der Hand und zeigt damit auf einen Fernsehbildschirm im Hintergrund

Im Juli 2020 hat das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung im Bereich Smart-TVs abgeschlossen. Beleuchtet wurde insbesondere der Umgang der Hersteller von Smart-TVs (d.h. internetfähiger TV-Geräte) mit den Daten der Nutzerinnen und Nutzer.

Ergebnisse

TVs als Datensammler

Die Sektoruntersuchung hat offengelegt, dass Smart-TVs über vielfältige Möglichkeiten verfügen, personenbezogene Daten zu erheben. Hiervon machen Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß Gebrauch. So können etwa das generelle Fernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, ihr Surf- und Klickverhalten oder auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen sowie die im Einzelnen über den Fernseher abgespielten Inhalte erfasst und ausgewertet werden.

Schwerwiegende Transparenzmängel

Es wurde festgestellt, dass die Datenschutzbestimmungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen. Eine „one fits all“-Architektur von Datenschutzbestimmungen führt dazu, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zuverlässig erfahren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, welche Datenverarbeitungen durch welchen Nutzungsprozess ausgelöst werden, welche Daten an Dritte übermittelt werden und wie lange einzelne Daten gespeichert werden. Sie können daher ihr Anwendungsverhalten nicht so steuern, dass sie möglichst wenig private personenbezogene Daten preisgeben.

Datensicherheit

Die Sektoruntersuchung hat deutlich gemacht, dass sich Hersteller mit unterschiedlichem Aufwand um ein hohes Datensicherheitsniveau bemühen. Bei etlichen Herstellern war jedoch nicht gesichert, dass der Sicherheitsstandard der Geräte auch in den Jahren nach dem Kauf durch Software-Aktualisierungen (Updates) aufrechterhalten wird. Kein Unternehmen machte zum damaligen Zeitpunkt verbindliche Angaben dazu, wie lange seine Produkte mit Sicherheitsupdates versehen werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist diese Information jedoch unerlässlich, um einschätzen zu können, wie lange sie das Gerät uneingeschränkt gefahrlos verwenden können.

Empfehlungen

Das Bundeskartellamt hatte in Anknüpfung an seine Untersuchung insb. gefordert, Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser und zielgerichteter über die Möglichkeit zur extensiven Datensammlung und -verarbeitung von Smart-TVs und Internet-of-Things-Geräten insgesamt zu informieren und aufzuklären. Zudem wurde die Forderung formuliert, einen klaren gesetzlich geregelten Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Herstellern auf Software-Updates zu schaffen. Nach Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie gilt in Deutschland seit 2022 die gesetzliche Pflicht von Anbietern, funktionserhaltende sowie Sicherheitsupdates im Zeitraum der erwartbaren Nutzungsdauer des Gerätes bereitzustellen.

Verbrauchertipps

Vor dem Kauf

Das Bundeskartellamt empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern sich vor dem Kauf eines Smart-TVs zu vergewissern, dass der Hersteller für den Zeitraum der geplanten Nutzung Software-/Sicherheitsupdates anbietet.

Vor der Einrichtung

Im (Erst-)Einrichtungsprozess lohnt es sich, datensparsame Einstellungen und Möglichkeiten, der Datennutzung zu widersprechen, zu beachten. Nicht benötigte Apps können deinstalliert werden.

Sicherheitsupdates  ältere Geräte

Es ist stets wichtig, Sicherheitsupdates zu installieren. Gerade bei älteren Geräten ist es wichtig, sich zu informieren, wie lange der Hersteller noch Updates für das Gerät bereitstellt. Lässt sich eine Gerätesoftware nicht mehr aktualisieren (werden insb. keine Sicherheitsupdates mehr bereitgestellt), sollte erwogen werden, das Gerät vom Internet zu trennen und über andere Geräte Smart-Funktionen zu nutzen.

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