Strom, Gas & mehr

Wechsel prüfen

Wechseln Sie Ihren Versorger, wenn Sie nicht zufrieden sind. Das gilt vor allem für langlaufende Verträge. Und natürlich nicht nur bei Strom und Gas, sondern z.B. auch bei Verträgen im Mobilfunk, beim Girokonto oder bei Versicherungen.

Vergleichen lohnt sich

Vergleichen lohnt sich, z.B. auf Vergleichsportalen. Dafür haben wir spezielle Tipps zusammengestellt.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

Bei Preiserhöhungen, ob bei Strom, Gas oder Ihrem Mobilfunkvertrag, haben Sie bis auf wenige Ausnahmen ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie es. Bedenken Sie nur, dass Sie möglicherweise einen Bonus verlieren könnten, den Sie bei Vertragsschluss erhalten haben.

Auch bei Versicherungen gilt: Erhöht das Versicherungsunternehmen die Beiträge, obwohl die Leistung oder der Umfang nicht besser werden, steht versicherten Personen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu (ggf. auch bei Erhöhung der Selbstbehalte).

Mitteilungspflichten

Bei Preiserhöhungen, die die Versorger zu verantworten haben, gibt es in der Regel Mitteilungspflichten. Lesen Sie die Schreiben sehr genau. Manchmal gibt es versteckte Preiserhöhungen, die unklar ausgedrückt sind. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Versorger nach. Auch Verbraucherorganisationen können eine Anlaufstelle für Rückfragen sein.

Zum Thema