Wer ist zuständig?

Fusionskontrolle: Kommission präft Fälle mit gemeinschaftsweiter Bedeutung (Gesamtunsatz der Unternehmen ab 5 Mill. Euro). Kartellverfolgung und Missbrauchsaufsicht: Kommission ist zuständig, wenn ein Verstoß in mehr als 3 Staaten Auswirkungen hat