Bundeskartellamt stellt Kartellrechtswidrigkeit des Wettbewerbsverbots in Vertriebsvereinbarungen von Motorsägen-Hersteller STIHL fest (Entscheidung vom 31.05.2022)
Produktmärkte:
Tragbare und handgeführte Motorgeräte für Garten- und Landschaftsbau, Landschaftspflege und Forstwirtschaft