Rügepräklusion gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB bei Einzelabruf bzgl. der schon in der Rahmenvereinbarung festgelegten Wertungsvorgaben; Notwendigkeit der Anwendung aller bekannt gemachter Wertungskriterien; keine Pflicht zur Preisprüfung nach § 60 VgV bei Preisabstand unter 20 %
Produktmärkte:
Entscheidungsart:
Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
Entscheidungsdatum:
20.01.2022
Sofortige Beschwerde:
eingelegt beim OLG Düsseldorf unter dem Az.: VII Verg 5/22