Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen, auf welche die Auftragsbekanntmachung verlinkt; kein Schaden, wenn die nicht korrekt bekannt gegebenen Eignungsvorgaben durch die Bieter korrekt gesehen werden; grundsätzlich kein Aufgreifen des Fehlers von Amts wegen bei fehlender Antragsbefugnis; Vorgaben zu Eignungskriterien in den Standardformularen der EU