Angebotsausschluss bei bezüglich der Nachunternehmerleistungen unvollständig ausgefülltem Formblatt 223 zur Preisaufschlüsselung; keine Nachforderungsmöglichkeit bei Erklärungen, die erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nach Angebotsabgabe einzureichen sind; Vervollständigung einer Erklärung geht über reine Aufklärung hinaus; kein Vertrauensschutz infolge angeblicher anderer Verwaltungspraxis in der Vergangenheit