Notwendige Kausalität von behaupteter Rechtsverletzung und Schaden nach § 160 Abs. 2 GWB; keine Fachlosbildung geschuldet, wenn keine eigenständigen Märkte vorhanden sind für verschiedene Gewichtsklassen von Werkzeugen; Verstoß gegen die Produktneutralität, indem technische Werte des benannten Leitfabrikats als Maximalwert ausgewiesen werden