B7-61/21

  • Produktmärkte: Schwerpunkt Digitalwirtschaft
  • Entscheidungsart: Feststellungsverfuegung nach §19a Abs1 GWB
  • Entscheidungsdatum: 30.12.2021

Pressemitteilungen zum Thema

  • Alphabet/Google ist ein Anwendungsfall für neue Aufsicht über große Digitalkonzerne – Bundeskartellamt stellt „überragende marktübergreifende Bedeutung“ fest

  • Verfahren gegen Google nach neuen Digitalvorschriften (§ 19a GWB) – Bundeskartellamt prüft marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb und Konditionen zur Datenverarbeitung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundeskartellamt speichert keine personenbezogenen Daten der Webseitenbesucher. Weitere Details in unserer Datenschutz

OK