Alphabet/Google ist ein Anwendungsfall für neue Aufsicht über große Digitalkonzerne – Bundeskartellamt stellt „überragende marktübergreifende Bedeutung“ fest
Verfahren gegen Google nach neuen Digitalvorschriften (§ 19a GWB) – Bundeskartellamt prüft marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb und Konditionen zur Datenverarbeitung