B9-67/21

  • Produktmärkte: Schwerpunkt Digitalwirtschaft
  • Entscheidungsart: Feststellungsverfuegung nach §19a Abs1 GWB
  • Entscheidungsdatum: 03.04.2023

Zum Thema

  • Apple unterliegt den Digitalvorschriften nach § 19a GWB

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