Fallbericht: adidas gibt pauschale Verkaufsverbote über Online-Marktplätze auf

Fallbericht vom 19.08.2014

Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen die adidas AG (adidas) wegen der Ausgestaltung ihrer Internet-Vertriebsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze geführt, welches am 27. Juni 2014 eingestellt werden konnte, nachdem adidas seine Vertriebsbedingungen kartellrechtskonform geändert hatte.

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