Fallbericht: Verstoß gegen das „Anzapfverbot“ durch die EDEKA Zentrale AG & Co. KG, Hamburg

28.08.2014

Fallbericht vom 28.08.2014

Mit Beschluss vom 03. Juli 2014 hat das Bundeskartellamt festgestellt, das die EDEKA Zentrale AG & Co. KG („EDEKA“) im Jahr 2009 im Zuge der von EDEKA verlangten „Sonderverhandlungen“ nach Übernahme der Discountschiene „Plus“ gegenüber vier Herstellern von Sekt rechtswidrige Konditionenforderungen erhoben hat (Verstoß gegen § 19 Abs. 1, 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 GWB – „Anzapfverbot“).

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