Veröffentlichung der Entscheidung vom 2. Juli 2015: Deutsche Post AG - Großkundenpreise für den Briefversand
11.09.2015
Das Bundeskartellamt hat in dem verwaltungsverfahren gegen die Deutsche Post AG mit Beschluss vom 2. Juli 2015 festgestellt, dass die Deutsche Post AG gegen §§ 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB und Artikel 102 AEUV verstoßen hat.