Expertenkreis Kartellsanktionenrecht: Zwischenbericht des Bundeskartellamtes

13.01.2015

Das Bundeskartellamt hat 2013 den Expertenkreises Kartellsanktionenrecht ins Leben gerufenen, in dem mit ausgewiesenen Rechtswissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen losgelöst von konkreten Gesetzgebungsvorhaben Lösungsmöglichkeiten für sich in der Praxis ergebende Probleme des Sanktionen- und Kartellverfahrensrechts entwickelt und diskutiert werden.

Mitglieder des Expertenkreises sind neben Vertretern des Bundeskartellamtes und des Bundeswirtschaftsministeriums Prof. Ackermann (Universität München), Prof. Dannecker (Universität Heidelberg) und Prof. Gärditz (Universität Bonn).

Der nun vorgelegte Zwischenbericht soll für das Bußgeldverfahrensrecht der Diskussion in Politik und Fachöffentlichkeit neue Impulse geben.

Der Zwischenbericht kann hier abgerufen werden.