Veröffentlichung der Entscheidung vom 8. September 2015: Google/VG Media u.a. - Leistungsschutzrecht
22.09.2015
Das Bundeskartellamt hat in dem Verwaltungsverfahren mit Beschluss vom 8. September 2015 beschlossen, dass vorbehaltlich neuer Erkenntnisse in Bezug auf die Verhaltensweisen von Google Inc. anlässlich der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (§§ 87f ff UrhG) kein Anlass zum Tätigwerden besteht.