Fallbericht: Untersagung des Erwerbs der Filialen von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka
27.05.2015
Aktualisierter Fallbericht vom 6. Juli 2015
Das Bundeskartellamt hat der Edeka Zentral AG & Co. KG, Hamburg den beabsichtigten Erwerb von 451 Kaiser’s Tengelmann Filialen untersagt. Das Ausscheiden der Kaiser’s Tengelmann GmbH als unabhängigem Einzelhandelsunternehmen und die Übernahme des Filialnetzes durch Edeka hätte zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten Regionalmärkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt.