Fallbericht: Rechtswidrige Beschränkungen des Online-Vertriebs bei Laufschuhen von ASICS
02.02.2016
Fallbericht vom 25. Januar 2016
Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 26. August 2015 gemäß § 32 Abs. 3 GWB nachträglich festgestellt, dass die Anwendung des „Vertriebssystems 1.0“ durch die ASICS Deutschland GmbH gegenüber ihren in Deutschland ansässigen autorisierten Händlern gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV, § 1 GWB verstößt.