Fallbericht: Wirtschaftsvereinigung Stahl: Reformierte Verbandsarbeit
17.09.2018
Fallbericht vom 17. September 2018
Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die beabsichtigte Neuausrichtung der Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl), deren Ziel es ist, das Risiko eines kartellrechtlich bedenklichen Informationsaustauschs im Rahmen der Verbandsarbeit zu verringern.