Fallbericht: Wirtschaftsvereinigung Stahl: Reformierte Verbandsarbeit

17.09.2018

Fallbericht vom 17. September 2018

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die beabsichtigte Neuausrichtung der Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl), deren Ziel es ist, das Risiko eines kartellrechtlich bedenklichen Informationsaustauschs im Rahmen der Verbandsarbeit zu verringern.

Zum Download des Fallberichts: