Kartellverfahren gegen Hersteller von Metallverpackungen
27.04.2018
Das Bundeskartellamt hat sein laufendes Kartellverfahren im Bereich Metallverpackungen im Rahmen der Kooperation im Netzwerk der Europäischen Kartellbehörden (ECN) an die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission abgegeben.
Das Bundeskartellamt führt sein im Frühjahr 2015 eingeleitetes nationales Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Hersteller von Metallverpackungen vor dem Hintergrund nicht mehr fort, dass die Europäische Kommission heute insoweit ein eigenes Kartellverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen europäisches Kartellrecht (Art. 101 AEUV) formell eingeleitet hat.