Fallbericht: Kein Beitritt der KGH GmbH & Co. KG (Krieger/Höffner-Gruppe) zur Möbeleinkaufskooperation VME/MHK/Union
18.10.2019
Fallbericht vom 18.10.2019
Das Bundeskartellamt hat das im Oktober 2018 eingeleitete Verwaltungsverfahren wegen des beabsichtigten Zusammengehens der Möbeleinkaufskooperationen VME Union GmbH und KHG GmbH & Co. KG (Krieger/Höffner-Gruppe) nach Aufgabe des Vorhabens eingestellt. Die zuständige Beschlussabteilung war zu der vorläufigen Bewertung gelangt, dass das erwogene Zusammengehen der KHG mit VME/Union gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV sowie § 1 GWB verstoßen würde. Einer förmlichen Entscheidung kamen die Beteiligten durch die Aufgabe des Beitritts der Krieger-Gruppe zuvor.