Fallbericht: Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der E.ON SE durch die RWE AG in Höhe von 16,67 Prozent
31.05.2019
Fallbericht vom 31. Mai 2019
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der E.ON SE durch die RWE AG in Höhe von 16,67 Prozent am 26. Februar 2019 freigegeben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass das beim Bundeskartellamt angemeldete Zusammenschlussvorhaben keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs, insbesondere keine Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten lässt.