Fallbericht: Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der E.ON SE durch die RWE AG in Höhe von 16,67 Prozent

Fallbericht vom 31. Mai 2019

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der E.ON SE durch die RWE AG in Höhe von 16,67 Prozent am 26. Februar 2019 freigegeben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass das beim Bundeskartellamt angemeldete Zusammenschlussvorhaben keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs, insbesondere keine Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten lässt.

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