Kommunikation mit dem Bundeskartellamt (Corona–Maßnahmen)
17.03.2020
Die Arbeitsfähigkeit des Bundeskartellamtes ist derzeit sichergestellt. Sollten sich im Zuge der Corona Pandemie in Zukunft Einschränkungen ergeben, werden wir hierüber unverzüglich informieren.
Das Amt ist wie üblich per E-Mail, Telefon und Fax oder auf dem Postweg zu erreichen. Auch fristenwahrende Eingänge per Fax sind wie üblich möglich.
Persönliche Besuche des Bundeskartellamtes sind bis auf weiteres nicht möglich. Notwendige Besprechungen können aber gerne per Telefonkonferenz organisiert werden.
Über die Durchführung von mündlichen Verhandlungen der Vergabekammern des Bundes wird im Einzelfall entschieden. Die Vergabekammern werden sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Trotz der bis auf weiteres sichergestellten Arbeitsfähigkeit des Bundeskartellamtes möchten wir in Anbetracht der erschwerten Arbeitsbedingungen Unternehmen und Unternehmensvertreter bitten, in jedem Einzelfall zu überdenken, ob ein Vorhaben in diesen Tagen dem Bundeskartellamt vorgelegt werden muss oder ob dies unter Umständen auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.
Änderungen und weitere Entwicklungen werden wir ggfls. über die Homepage und über unseren Twitter-Kanal kommunizieren.