Veröffentlichte Entscheidung vom 20. März 2020
25.06.2020
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat sich im März 2020 gegenüber dem Bundeskartellamt zur Beachtung umfangreicher Kriterien bei der Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2021/22 verpflichtet. Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, hatte die DFL verschiedene Selbstverpflichtungen, insbesondere ein sogenanntes Alleinerwerbsverbot, vorgelegt. Das Bundeskartellamt hat die Selbstverpflichtungen für rechtsverbindlich erklärt.