Einrichtung der Abteilung „Wettbewerbsregister“
28.12.2020
Mit Wirkung vom 29. Dezember 2020 wird im Bundeskartellamt die Abteilung Wettbewerbsregister (W) eingerichtet. Mittels des Registers soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber schnell über bestimmte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten informiert werden, die für die vom Auftraggeber vorzunehmende Prüfung nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) relevant sind. Die Abteilung wird zukünftig aus drei Referaten bestehen:
• Referat W1: „Eintragung und Auskunft“
• Referat W2: „Selbstreinigung“
• Referat W3: „Abfrage und Service“