Fallbericht: Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb (Entscheidung vom 5. Juli 2022)
06.07.2022
Fallbericht vom 6. Juli 2022
Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 5. Juli 2022 nach § 19a Abs. 1 GWB festgestellt, dass der Amazon.com, Inc. einschließlich der mit ihr gemäß § 36 Abs. 2 GWB verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Amazon) eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Die Feststellung ist auf fünf Jahre nach Eintritt der Bestandskraft befristet.