Veröffentlichte Entscheidung: Kartellrechtswidriges Wettbewerbsverbot in Vertriebsvereinbarungen von Motorsägen-Hersteller STIHL (Entscheidung vom 31. Mai 2022)

Mit Beschluss vom 31. Mai 2022 hat das Bundeskartellamt die Rechtswidrigkeit eines Wettbewerbsverbots nachträglich festgestellt. Dies betrifft eine Vertriebsvereinbarung der STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG, Dieburg, die diese mit mehreren Hundert autorisierten STIHL Fachhändlern in Deutschland in Bezug auf Konkurrenzprodukte vereinbart hatte.

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