Bundeskartellamt – Geänderte Zuständigkeiten der Beschlussabteilungen

18.05.2022

Es gelten folgende Änderungen in den Zuständigkeiten der Beschlussabteilungen:

Die 2. Beschlussabteilung übernimmt von

  • der 5. Beschlussabteilung die Zuständigkeit für die Herstellung von Sportgeräten (soweit nicht Verbände oder Vereine betroffen sind) sowie die Herstellung von Spielwaren
  • der 9. Beschlussabteilung die Zuständigkeit für den Bereich der Post-, Kurier- und Expressdienste
  • der Beschlussabteilung V die Zuständigkeit für den Bereich Buchverlage und Buchhandel

Die 4. Beschlussabteilung übernimmt von

  • der 1. Beschlussabteilung die Zuständigkeit für den Bereich Nachhaltigkeitsinitiativen im Lebensmitteleinzelhandel
  • der 2. Beschlussabteilung die Zuständigkeit für den Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel
  • der 5. Beschlussabteilung die Zuständigkeit für den Bereich Patente und Lizenzen
  • der 9. Beschlussabteilung die Zuständigkeiten bei Nebenleistungen im Bereich Verkehr

Die 5. Beschlussabteilung übernimmt von der 4. Beschlussabteilung die Zuständigkeit für den Bereich Entsorgungswirtschaft.

Die 6. Beschlussabteilung übernimmt von der 8. Beschlussabteilung die Zuständigkeit für den Bereich Elektrotechnik.

Die Beschlussabteilung V übernimmt von der 5. Beschlussabteilung die Zuständigkeit für den Bereich der Herstellung von Schmuck, Musikinstrumenten und Sportgeräten (diese nur, soweit Verbände oder Vereine betroffen sind) sowie das Spiel-, Wett- und Lotteriewesen.