Abteilung zur Missbrauchsaufsicht über Preisbremsen für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
04.05.2023
Das Bundeskartellamt hat zum 1. Mai 2023 interne Umstrukturierungen dreier Beschlussabteilungen vorgenommen (vgl. aktualisiertes Organigramm).
Die Zuständigkeit für die gesamte Wertschöpfungskette des Mineralölsektors (insb. Gewinnung, Verarbeitung, Transport, Großhandel, Einzelhandel über Tankstellen) einschließlich der Koordination der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe geht von der 8. Beschlussabteilung (Vorsitz Dir. b. BKartA Ewald) auf die Beschlussabteilung V über (Wettbewerbs- und Verbraucherschutz, Vorsitz LRD'in Dr. Sewczyk).
Von der Beschlussabteilung V übernimmt die 6. Beschlussabteilung (Vorsitz LRD Dr. Kallfaß) Zuständigkeiten u.a. betreffend die Bereiche Sport und Unterhaltung. Dies umfasst insb. die Zuständigkeit für die Filmindustrie (u.a. Produktion und Verleih), Sportrechte, Tonstudios und Hörfunk (einschl. Werbevermarktung), die Kreativwirtschaft, das Spiel-, Wett- und Lotteriewesen sowie Bereiche der Sportgeräteindustrie.
Die Branchenbeschlussabteilungen des Bundeskartellamtes sind für kartellrechtliche Verfahren der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und sonstige Kartellverwaltungsverfahren einschließlich Sektoruntersuchungen zuständig. Die Verfolgung von Kartellordnungswidrigkeiten obliegt branchenübergreifend der 10. und 12. Beschlussabteilung.