Fallbericht: Bundeskartellamt gibt strategische Verbindung der RheinEnergie mit Westenergie nur unter Nebenbestimmungen frei
20.01.2023
Fallbericht vom 20. Januar 2023
Das Bundeskartellamt hat die geplante strategische Verbindung zwischen der E.ON-Tochtergesellschaft Westenergie und RheinEnergie nach Änderungen am geplanten Zusammenschluss im Hauptprüfverfahren freigegeben. RheinEnergie muss wesentliche Teile seines Heizstrom-Geschäftes an ein anderes Unternehmen abgeben. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Zusammenschluss ohne diese Veräußerung insbes. zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des RheinEnergie-Konzerns in mehreren Heizstrommärkten in und um Köln geführt hätte.