Geänderte Zuständigkeiten der Beschlussabteilungen
30.10.2024
Ab dem 1. November 2024 gelten folgende Änderungen bei den Zuständigkeiten der Beschlussabteilungen:
Die 11. Beschlussabteilung übernimmt von der 4. Beschlussabteilung die Zuständigkeit für folgende Wirtschaftsbereiche:
- Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
- Handel mit Kraftwagen; Instandhaltung und Reparatur
- Betrieb von Parkhäusern und Parkplätzen
- Betrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
- Vermietung von Kraftwagen
Die Zuständigkeit für Patente und Lizenzen verbleibt in der 4. Beschlussabteilung.