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Fusionsverfahren JenaValve/Edwards eingestellt

20.02.2025

Das Bundeskartellamt hat die Prüfung der im September 2024 angemeldeten Übernahme der JenaValve Technology Inc. (nachfolgend: JenaValve) durch die Edwards LifesciencesCorporation (nachfolgend: Edwards) eingestellt. Eine Anmeldepflicht des Vorhabens lag nicht vor. Die Prüfung des Bundeskartellamtes hat ergeben, dass die nationalen Schwellenwerte für eine Anmeldepflicht des Vorhabens in diesem Fall nicht erfüllt sind. Infrage gekommen wäre eine Zuständigkeit nach der so genannten Transaktionswertschwelle, da der Wert der Gegenleistung für die Übernahme über 400 Mio. Euro lag. Weitere Voraussetzung für eine Anmeldepflicht nach der Transaktionswertschwelle ist, dass das Zielunternehmen zum Zeitpunkt der Übernahme bereits in erheblichem Umfang in Deutschland tätig ist. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass dies bei JenaValve nicht der Fall war. Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren daher eingestellt.

JenaValve produziert eine neuartige Herzklappe zur Behandlung von Aortenklappeninsuffizienz (AR). Edwards zählt zu den weltweiten Marktführern bei medizinischen Innovationen rund um strukturelle Herzerkrankungen.