Bundeskartellamt verweist Fusion Promatech/Sulzeran die Wettbewerbsbehörde in Brüssel
19.12.2001
Das Bundeskartellamt hat in enger Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden in Großbritannien, Italien und Spanien erstmalig den Antrag gestellt, ein auf nationaler Ebene angemeldetes Fusionsvorhaben zur Prüfung an die Europäische Kommission zu verweisen (Art.22 Abs.3 Europäische Fusionskontrollverordnung). Dabei handelt es sich um das Vorhaben der Promatech S.p.A. (Italien), den Webmaschinenbereich der Sulzer AG (Schweiz) zu übernehmen. Für das Zusammenschlussvorhaben war die Europäische Kommission aufgrund der von den beteiligten Unternehmen erzielten Umsätze nicht von vornherein zuständig.
Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Im Rahmen des neu gegründeten Netzwerks der Kartellbehörden der Mitgliedstaaten (European Competition Authorities) ist es uns gelungen, in enger Kooperation einen Verweisungsantrag an die Kommission zu stellen. Aufgrund der europaweit betroffenen Märkte und der gemeinschaftsweiten Bedeutung des Falles halte ich eine Prüfung durch die Kommission anstelle der Mitgliedstaaten für wünschenswert. Sie entspräche einer sachgerechten Arbeitsteilung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten und damit dem Prinzip der Subsidiarität."
In der vergangenen Woche hat die Europäische Kommission das Grünbuch zur Reform der Europäischen Fusionskontrollverordnung veröffentlicht. Es enthält unter anderem Vorschläge zur Neuordnung der Zuständigkeit von Europäischer Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden. Vor diesem Hintergrund erklärte Böge: "Die Verweisung von
Fusionsfällen in beide Richtungen ist notwendig, um einen effektiven Wettbewerbsschutz in Europa zu gewährleisten. Diese Verbesserung der Feinabstimmung mit der Kommission und auch zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden halte ich für einen zentralen Aspekt im Zusammenhang mit der Reform der Europäischen Fusionskontrollverordnung. Wenn die Schwelle von 5 Mrd. Euro Umsatz nicht erreicht wird, sollte es auch bei Mehrfachanmeldungen nicht den Automatismus einer Zuständigkeit der EU-Kommission geben. Die betroffenen Mitgliedstaaten sollten in eigener Verantwortung und getragen vom Kooperationsgedanken Fälle von gemeinschaftsweiter Bedeutung an die Kommission verweisen - so wie heute im Fall Promatech/Sulzer. Auf diese Weise ließe sich die Gefahr verweiden, dass selbst Kleinstfälle ohne gemeinschaftsweite Bedeutung in Brüssel bearbeitet werden müssen."