Zentraler Kreditausschuss (ZKA) nimmt Anmeldung eines Interbankenentgeltes für Zahlungen mit der ec-Karte zurück

28.03.2001

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat seine Anmeldung zur Einführung eines Interbankenentgeltes für Zahlungen mit der ec-Karte zurückgenommen. Das Bundeskartellamt hatte dem Zentralen Kreditausschuss am 07. März dieses Jahres mitgeteilt, dass es der Einführung des Interbankenentgeltes voraussichtlich wider­sprechen werde. In seiner Mitteilung hatte das Bundeskartellamt insbesondere die Tatsache berücksichtigt, dass die Vereinbarung des Interbankenentgeltes, die einem Preiskartell entsprochen hätte, nach der Interessenlage der Banken auf den Handel und damit auf die Verbraucher abgewälzt worden wäre.

Kartellamtspräsident Böge begrüßt den Beschluss der ZKA, die Anmeldung zurück­zunehmen und ließ keinen Zweifel daran, dass der ZKA damit einer abschließenden Widerspruchsverfügung durch das Bundeskartellamt zuvorgekommen sei. Nach Böge hätte eine solche Kartellabsprache, für die es keine Ausnahme im Kartell­gesetz gebe, den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt. Es wären letztlich wegen der Überwälzung der Gebühren alle Konsumenten belastet worden und nicht nur die Benutzer der ec-Karten. Dies hätte auch dem Verursacherprinzip widersprochen. Interbankenentgelte seien grundsätzlich problematisch, weil sie den Wettbewerb umgingen und auf eine undifferenzierte Belastung der Allgemeinheit hinausliefen.