Trienekens/AWISTA (Stadtreinigung Düsseldorf) unter Bedingungen freigegeben
19.06.2002
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von 49% der Anteile an der AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH (AWISTA), Düsseldorf, durch die Trienekens AG, Viersen, (Trienekens) unter Bedingungen freigegeben.
Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge: " Durch Bedingungen wird sichergestellt, dass die Position von Trienekens durch den Erwerb der AWISTA nicht weiter verstärkt wird. Trienekens hat sich verpflichtet, die Verstärkung seiner Marktstellung in Nordrhein-Westfalen in zwei Märkten des Entsorgungsbereichs durch entsprechende Veräußerungen von Beteiligungen und Kapazitäten an dritte Unternehmen zu neutralisieren. Nur unter diesen Voraussetzungen war eine Freigabe der Fusion möglich."
Trienekens ist auf allen Entsorgungsmärkten in Nordrhein-Westfalen tätig und auf den meisten Märkten das mit großem Abstand führende Unternehmen. Dazu gehören die Märkte der Sammlung und des Transports sowie der Entsorgung (insbesondere Verbrennung) von Siedlungsabfällen, der Gewerbeabfallverbrennung, der Gewerbeabfallsortierung und des Recyclings von Baureststoffen. So erreicht Trienekens auf dem Markt für die Sammlung und den Transport von Siedlungsabfällen (sog. Graue Tonne und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) Marktanteile von mehr als 40%.
Mit dem Erwerb der AWISTA hätte Trienekens seine marktbeherrschende Stellung auf den Märkten für die Sammlung und den Transport von Siedlungsabfall sowie für die Verbrennung von Gewerbeabfall weiter verstärkt.
Die Bedingungen zur Veräußerung von Marktanteilen an dritte Unternehmen kompensieren den Einstieg bei AWISTA und verhindern einen Zuwachs von Marktanteilen von Trienekens. Marktanteilsreduzierungen durch den Verlust von bloßen Aufträgen für Sammlung und Transport von Siedlungsabfällen ohne gesellschaftsrechtliche Absicherung dürfen insoweit nicht angerechnet werden. Bei dem Erwerber muss es sich um ein Unternehmen handeln, auf das die Zusammenschlussbeteiligten keinen wettbewerblich erheblichen Einfluss ausüben können. Um die Wettbewerbsprobleme bei der Verbrennung von Gewerbeabfällen zu beseitigen, muss Trienekens ein Kontingent in einer Müllverbrennungsanlage langfristig veräußern, das für die Verbrennung von hochkalorischen (Gewerbe-)Abfällen geeignet ist.