Missbrauchsverfahren gegen EnBW im Bereich Regelenergie eingestellt
21.02.2002
Das Bundeskartellamt hat das Ende Oktober 2001 eingeleitete Missbrauchsverfahren gegen die EnBW Transportnetze AG (EnBW) wegen des Verdachts, von Wettbewerbern unangemessene Preise für Ausgleichsenergie zu fordern, eingestellt. EnBW hat erklärt, zum 1. August 2002 ein Ausschreibungs¬system zur Beschaffung von Regelenergie einzuführen und die Netznutzer entsprechend abzurechnen wie dies seit längerer Zeit von RWE und E.ON praktiziert wird. Gleichzeitig wird EnBW rückwirkend zum 1. Februar 2000 und für den Über¬gangszeitraum bis Ende Juli 2002 ein Abrechnungs¬system für Regelenergie anwenden, das die negativen Auswirkungen des bisherigen Abrechnungssystems weitgehend beseitigen soll.
Die Parallelverfahren gegen die übrigen Verbundunternehmen, die drei Unternehmen der in Gründung befindlichen Unternehmensgruppe "Vattenfall Europe" (Hamburgische Electricitäts-Werke AG, HEW; Bewag AG; Veag AG), laufen weiter. Kartellamtspräsident Ulf Böge: " Es besteht nach wie vor der Verdacht, dass HEW, Bewag und Veag Wettbewerber durch unangemessene und zum Teil fiktive Kosten für Ausgleichsenergie behindern. Auch die gemäß Verbändevereinbarung Strom II plus zum 1. Januar 2002 umzusetzende partielle Verbesserung hinsichtlich der Abrechnung von Regelenergie haben die drei Übertragungsnetzbetreiber der Vattenfall Europe-Gruppe bisher nicht in die Praxis umgesetzt. Ich setze darauf, dass auch der Vattenfall-Konzern den Bedenken des Bundeskartellamts Rechnung trägt und ein wettbewerbskonformes System für Regelenergie zügig einrichtet."
Stichwort "Regelenergie"
Da Elektrizität nicht speicherbar ist, müssen die auftretenden Differenzen zwischen der Einspeisung von Strom und der tatsächlichen Stromentnahme durch die Kunden kurzfristig ausgeglichen werden (sog. Ausgleichs- bzw. Regelenergie). Dies regelt als Netzbetreiber jedes der 6 deutschen Verbundunternehmen in seiner Regelzone durch kurzfristiges Zu- bzw. Abschalten von Kraftwerkskapazitäten. Der jeweilige Netzbetreiber verfügt über eine Alleinstellung bei der Beschaffung und Bereitstellung dieser Regelenergie. Anders als die großen Verbundunternehmen können Newcomer wie die Beschwerdeführerin LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH, Hamburg" (LichtBlick) aufgrund ihres kleinen Kunden¬portfolios ungeplante Strommehr- und –minderentnahmen der Kunden weniger gut aus¬gleichen und haben folglich einen höheren Regelenergiebedarf. Sie drohen durch unange¬messene Preise für die erforderliche Regelenergie erheblich belastet zu werden.