Zusammenschluss BayWa AG / WLZ AG unter strikten Auflagen freigegeben

26.04.2002

Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Zusammenschluss der Raiffeisen­haupt­ge­nossenschaften BayWa AG, München und WLZ AG, Stuttgart nur unter strikten Auflagen freigegeben.

Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Zur Erlangung der Fusionsgenehmigung haben sich die beteiligten Unternehmen gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, ein Geschäftsvolumen von etwa 65 Mio. € - und damit fast die Hälfte des Agrarumsatzes der WLZ -  an ein einziges drittes Unternehmen zu veräußern. Damit werden die Marktstellungen von BayWa und WLZ auf den betroffenen Märkten deutlich abgebaut und wirksamer Wettbewerb durch ein weiteres Unternehmen initiiert."

Nach Böge hätte der Zusammenschluss ohne die Auflagen dazu geführt, dass bereits bisher bestehende marktbeherrschende Stellungen der WLZ auf den württembergischen Landhan­delsmärkten insbesondere beim Ankauf von Getreide und Ölsaaten und im Einzelhandel mit Saatgut, Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln verstärkt würden. Eine entsprechende Verstärkungswirkung wäre für die BayWa auf Landhandelsmärkten in Bayern eingetreten.

Die Veräußerung betrifft Betriebe und Betriebsteile an ca. 30-35 Standorten, die als selb­ständige wirtschaftliche Einheiten fortgeführt werden können und die in den Regional­märk­ten entlang der Landesgrenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg gelegen sind. Der Erwerber und der Erwerb der Standorte bedürfen der Zustimmung des Bundeskartellamtes.

Für Standorte, die nicht fristgerecht verkauft werden, übernimmt die Veräußerung ein von den beteiligten Unternehmen bestellter und ermächtigter Treuhänder.

English version

  • BayWa AG / WLZ AG merger cleared subject to strict obligations