Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von 660 Mio. Euro wegen Kartellabsprachen in der Zementindustrie

14.04.2003

Das Bundeskartellamt hat in dem Kartellverfahren gegen Unternehmen der Zement­industrie die ersten Bußgelder in Höhe von insgesamt rd. 660 Mio. Euro verhängt. Die Bußgeldbescheide richten sich gegen die sechs größten deutschen Hersteller Alsen AG, Dyckerhoff AG, HeidelbergCement AG, Lafarge Zement GmbH, Readymix AG und Schwenk Zement KG.

Die beschuldigten Unternehmen hatten zum Teil seit den 70er Jahren wettbewerbswidrige Gebiets- und Quotenabsprachen praktiziert und bis zum Jahr 2002 fortgesetzt. Räumlich betroffen waren die vier regionalen Zementmärkte Ostdeutschland, Westfalen, Nord­deutschland und Süddeutschland.

Den Erfolg der Zerschlagung des Kartells schreibt der Präsident der Bonner Wettbewerbs­behörde, Ulf Böge, im Wesentlichen der im Jahr 2000 veröffentlichten Bonusregelung und der Einrichtung der Sonderkommission Kartellbekämpfung im Bundeskartellamt vor einem Jahr zu. Nach Hinweisen aus der Bauindustrie hatte das Bundeskartellamt im Juli 2002 bundesweit 30 Zementunternehmen durchsucht. Im Januar 2003 folgten weitere Durch­suchungen bei acht mittelständischen Zementherstellern im süddeutschen Raum. Die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel sowie die z. T. umfassenden Geständ­nisse der großen Hersteller hatten die bestehenden Verdachtsmomente bestätigt.

Böge: „Durch die jahrzehntelangen Absprachen zwischen den deutschen Herstellern von Zement wurde der Wettbewerb auf diesem Markt nahezu vollständig ausgeschlossen. Die Preise konnten auf ein Niveau angehoben werden, das unter Wettbewerbsbedingungen nicht zu erreichen gewesen wäre. Die Abnehmer von Zement und die Verbraucher sind auf diese Weise massiv geschädigt worden. Hinzu kommt der gesamtwirtschaftliche Schaden aufgrund der künstlichen Erhaltung überkommener Marktstrukturen. Dass in diesem Verfahren das mit Abstand höchste Bußgeld in der Geschichte des Bundeskartellamtes verhängt wurde, ist daher folgerichtig.“ Ohne die umfassende Kooperation einiger Unternehmen wäre das Bußgeld nach Böge deutlich höher ausgefallen. So sei es noch moderat.

Böge erwartet, dass in den Unternehmen auf allen Ebenen verstanden wird, wie ernst es dem Bundeskartellamt mit der Bekämpfung derartiger Kartellabsprachen ist. Die hohe Öffentlichkeitswirkung dieses Falles werde hoffentlich auch in anderen Branchen das Bewusstsein für die Schädlichkeit und die Verwerflichkeit von Kartellabsprachen stärken. Böge forderte die Verantwort­lichen deshalb auf, durch interne Schulungsmaßnahmen etwaigen Kartellverstößen vor­zubeugen. Dies wirke natürlich nur im Sinne eines besseren Wettbewerbsverständnisses, wenn Vertreter der Unternehmensleitungen nicht selbst an der Kartellbildung beteiligt seien, wie es im Zementkartell nach Feststellung der Behörde der Fall gewesen sei.

English version

  • Bundeskartellamt imposes fines totalling 660 million Euro on companies in the cement sector on account of cartel agreements