Bundeskartellamt leitet gegen die Deutsche Bahn AG ein Ermittlungsverfahren ein: sie verweigerte die Aufnahme von Fahrplandaten eines Konkurrenten in ihre Fahrplan-Auskunft
17.02.2003
Das Bundeskartellamt hat wegen der Weigerung der Deutschen Bahn AG (DB AG) bis zum 14. Februar 2003, Fahrplandaten und Fahrpreise zweier von der Connex-Gruppe betriebenen Fernverkehrsstrecken (Gera – Berlin – Rostock und Zittau – Berlin – Stralsund) in ihre Auskunftssysteme und Fahrplan-Medien aufzunehmen, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass die DB AG damit gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verstoßen und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.
DB AG war bislang einziger Anbieter von Schienenpersonen-Fernverkehr. Mit Connex ist erstmals ein Wettbewerber in begrenztem Umfang in den Markt eingetreten. Das Bundeskartellamt prüft, ob dessen Wettbewerbsmöglichkeiten durch das Verhalten der DB AG erheblich beeinträchtigt wurden, ohne dass dafür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben war. Die Weigerung der Deutschen Bahn AG richtete sich gezielt gegen Connex, da die Fahrplandaten von Bahnunternehmen aus dem Schienenpersonen-Nahverkehr in den Auskunftssystemen enthalten sind.
Kartellamtspräsident Ulf Böge sieht die Zielsetzung der Liberalisierung des Bahnverkehrs, den Markt für mehr Wettbewerb zu öffnen, gefährdet, wenn Fahrzeiten und Fahrpreise eines neuen Anbieters in den von den Bahnkunden üblicherweise genutzten Auskunftssystemen der Deutschen Bahn AG ohne sachlich gerechtfertigte Gründe nicht aufgenommen werden. Transparenz ist nach Böge ein ganz wesentliches Element für entstehenden Wettbewerb. Das zeige sich auch beim Zugang von Wettbewerbern im Strom- und Gasnetz. Wird die notwendige Transparenz verhindert, beeinträchtige das nicht nur aktuelle Konkurrenten, sondern schrecke auch potentielle Wettbewerber nachhaltig ab.